Unter den hohen Berggipfeln und zwischen den grünen Almen liegt das Bovec-Tal, das dem wunderschönen Smaragdfluss Soča den Weg macht, in den der klare und wilde Koritnica-Fluss fließt.
Knapp 200 Meter vom Zusammenfluss entfernt liegt unser Camp LIZA. „Dies ist unser zweites Zuhause,“ sagen zahlreiche unsere Gäste, die Jahr für Jahr in diese schöne Ecke unseres Landes zurückkehren.
Zwischen den Bäumen oberhalb vom Koritnica finden unsere Gäste einen Ort, wo sie ihre Momente in Ruhe umgeben von reiner und unberührter Natur beim sanft raschelnden Fluss genießen können.
Camp Liza
Der Campingplatz ist für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile geeignet. Jene Wanderer, Radfahrer und Motorradfahrer, die keine Campingausrüstung mitbringen, können ein Zelt, ein Glamping-Bungalow oder ein Zimmer mieten.
Camp Liza ist in Zonen 1 bis 5 aufgeteilt. Die Zone 5 ist äußerst beliebt; umgeben von Bäumen, die an den heißen Sommertagen Schatten bieten, liegt sie dem Koritnica direkt entlang. Da es keinen Zugang für Fahrzeuge gibt, ist sie aber ausschließlich zum Zelten geeignet.
Die Campingplätze in anderen Zonen sind sowohl für Zelte und Wohnwagen wie auch für Wohnmobile geeignet.
Familienfreundlich
Haustiere gestattet
Grillen im Freien
Internetzugang
Stromanschluss - 16A
Der Campingplatz ist auch im Winter geöffnet
Waschmaschine und Trockner können mit Jetons betrieben werden
Beheizte Sanitäranlagen
Hausordnung
In dem Campingplatz dürfen sich nur angemeldete Personen aufhalten. Die Campingplatzleitung behält sich vor, den Eintritt abzulehnen und die Gäste, die diese Hausordnung verletzen, zu entfernen, vor allem aber diejenigen Personen, die die Ruhe und Erholung anderer Gäste stören oder die allgemeinen Regeln hinsichtlich der Achtung anderer Personen, der Gesellschaftsmoral und des anständigen Verhaltens. Die Person, auf die die Rechnung ausgestellt wird, gilt als verantwortlich für alle Aktivitäten, die sie selbst oder eine Person in ihrer Begleitung oder der Nutzer der Dienstleistungen des Campingplatzes im Einvernehmen mit der Person, auf die die Rechnung ausgestellt wird, verursacht hat.
ANMELDUNG UND ABMELDUNG
Anmeldepflichtig sind alle, die campen, sowie die Nutzer anderer Dienstleistungen aus dem Campingplatzangebot. Wir bitten Sie, sich nach der Ankunft auf dem Campingplatz umgehend an der Rezeption anzumelden und Ihre gültigen Ausweise vorzulegen (Personalausweis oder Reisepass),-(jeder Gast, auch die Kinder, ungeachtet dessen, ob er mit einer Gruppe oder allein ist.)
UNTERBRINGUNG UND AUSWAHL DES STELLPLATZES
Der Gast kann einen Stellplatz nach eigener Auswahl besetzen, jedoch nur nach vorheriger Bestätigung an der Campingplatzrezeption. Ein Wechsel des gewählten Stellplatzes ist nur ausnahmsweise möglich, und zwar nur aus entschuldbaren Gründen und nach vorheriger Zustimmung der Campingplatzleitung.
NUTZUNG DES STELLPLATZES
Auf dem Stellplatz sind keinerlei Grabungen und Versetzungen der Pflöcke, die die Stellplätze markieren, und sonstige dauerhaften Veränderungen an dem äußeren Aussehen des Stellplatzes erlaubt bzw. sind jedwede sonstigen Eingriffen in den Stellplatz verboten. Zur Zeit der Abreise muß der Stellplatz in seinem Urzustand sein. Die Gäste sind verpflichtet, die Stellplätze in Ordnung und sauber zu halten sowie die Pflanzungen und die Grünanlagen zu schonen. Das Reißen, die Fällung oder irgendwelche sonstige Beschädigung und das Eingreifen in die Vegetation sind verboten.
Der Gast ist verpflichtet, seinen Besitz innerhalb der Grenzen des zugeteilten Stellplatzes aufzustellen. Wird während der regulären Aufsicht festgestellt, dass ein Teil des Besitzes außerhalb der Grenzen des Stellplatzes aufgestellt wurde, ist der Gast verpflichtet, diesen Teil unverzüglich auf seinen Stellplatz umzustellen. Es ist streng untersagt, die Fahrzeuge auf den Einfahrtsstraßen und Zufahrtswegen zu parken oder die anderen Stellplätze oder Plätze vorübergehend zu besetzen, obwohl sie frei sind. Jedwedes Handeln, das die freie Bewegung unmöglich macht, ist auch verboten.
NACHTRUHE
Von 23.00 bis 7.00 Uhr gilt auf dem Campingplatz die Nachtruheregel und es ist vollkommene Ruhe einzuhalten. Während der Nachtruhe ist es verboten, jeglichen Lärm im Campingplatz zu verursachen.
BESUCHER
Besucher, die ihre Freunde oder Familie auf dem Campingplatz besuchen, müssen ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz vor dem Campingplatzeingang lassen.
MINDERJÄHRIGE
Eltern oder Personen, die einen Minderjährigen begleiten, sind für alle Handlungen des Minderjährigen auf dem Campingplatz verantwortlich und tragen die Verantwortung für jedwede Schäden, die der Minderjährige zur Zeit seines Aufenthalts auf dem Campingplatz verursacht hat. Die Nutzung der Spielplätze und Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
HAUSTIERE
Haustiere, die die Gäste des Campingplatzes stören oder für sie gefährlich sein könnten, sind nicht erlaubt. Die Haustiere dürfen die Ordnung und die Ruhe auf dem Campingplatz auf keine Weise stören. Ihre Besitzer sind verpflichtet, hinter ihnen sauber zu machen und sind für die Taten ihrer Haustiere vollständig verantwortlich.
Die Haustiere müssen die ganze Zeit des Aufenthalts im Campingplatz unter Überwachung des Besitzers sein (Hunde müssen auf dem Stellplatz an der Leine sein bzw. angebunden werden und die anderen Tiere abhängig von Art).
Das Spülen von Geschirr und das Waschen der Wäsche ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen erlaubt. Waschbecken, Spülen, Duschen, Pissoirs und Toiletten müssen auf ordnungsgemäße Weise benutzt werden, gemäß dem Nutzungszweck und unter Berücksichtigung der Tatsache, das die Sanitäranlagen für die gemeinsame Nutzung aller Gäste vorgesehen sind. Im Campingplatz ist es verboten, Autos zu waschen, Ölwechsel an Fahrzeugen durchzuführen u.Ä.
Müll und Abfälle –dürfen NUR sortiert – in die Container und Körbe eingefüllt werden, die sich neben den Zufahrtswegen und anderen frequenten Stellen im Campingplatz befinden. PAPIER, PLASTIK, GLAS, ANDERE ABFÄLLE UND ORGANISCHE ABFÄLLE.
ANDERE ABFÄLLE WIE Z.B.: ZERBROCHENE STÜHLE, ZELTE, SCHUHE, TEXTILIEN, NEOPREN … GEHÖREN IN DIE KÖRBE MIT DER BEZEICHNUNG TEXTIL-SONSTIGES
VERKEHR AUF DEM CAMPINGPLATZ
Die höchste erlaubte Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf dem Campingplatz ist 10 km/h. Fußgänger haben Vorfahrt vor allen Fahrzeugen. Fahrrad- und Motorradrennen sowie gefährliche Fahrten gleich welcher Art sind verboten.
SCHUTZ PERSÖNLICHER GEGENSTÄNDE UND VERANTWORTLICHKEIT FÜR BESCHÄDIGUNGEN AUF DEM CAMPINGPLATZ
Jeder Gast ist verpflichtet, für seinen Besitz und seine Gegenstände auf dem Campingplatz zu sorgen. Die Campingplatzleitung übernimmt keinerlei Haftung für verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände, die im Eigentum des Gastes stehen sowie für die Unfälle oder Verletzungen auf dem Campingplatz, die wegen der eigenen Unachtsamkeit des Gastes geschehen. Der Campingplatz übernimmt keinerlei Haftung für die Schäden, die wegen Unwetters, Feuer oder irgendwelcher höheren Gewalt entstehen.
FOLGEN DER NICHTBEACHTUNG DER CAMPINGPLATZORDNUNG
Wird festgestellt, dass die Regeln dieser Hausordnung nicht beachtet wurden, wird dem Gast die Unterbringung mit der Kündigungsfrist von höchstens 24 Stunden gekündigt; im Fall von Verletzungen, die einen Straftatbestand aufweisen, werden sogleich die Entfernung aus dem Campingplatz und die Anzeige an die Polizei vorgenommen.
Der Gast ist verpflichtet, alle Verbindlichkeiten für die Unterbringung im Campingplatz zu begleichen, ungeachtet der Kündigung der Unterbringung im Campingplatz.
Ungeachtet der vorigen Bestimmungen ist der Gast verpflichtet, alle materiellen und immateriellen Schäden zu erstatten, die dem Campingplatz oder irgendeiner anderen Person entstehen sollten. Personen, die im Campingplatz ohne Anmeldung angetroffen werden oder in anderer Weise gegen diese Hausordnung verstoßen, können ebenfalls aus dem Campingplatz entfernt und wegen des eventuellen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung, Besitzstörung, Vermeidung der Zahlung von Touristengebühren im Fall der Übernachtung auf dem Campingplatz, Vermeidung der Zahlung von Dienstleistungen des Campingplatzes, wegen Betruges bzw. aller anderer gesetzwidrigen Handlungen bei den zuständigen Behörden angezeigt werden. Das Beschwerde- und Lobbuch befindet sich an der Campingplatzrezeption.
Diese Hausordnung gilt ab dem 01.04.2009.